PREISMECHANISMUS UND WIRTSCHAFTLICHE BILANZ
9.1 Preisfestsetzung
Das Abkommen sah vor, dass der Preis auf der Grundlage von „Selbstkosten zuzüglich eines normalen Gewinnaufschlags“ festgelegt werden sollte. Dieses Prinzip ist theoretisch in zwischenstaatlichen Vereinbarungen durchaus üblich.
In der Praxis jedoch:
• die Kostenbasis stand unter der Kontrolle der gemeinsamen Kommission
• die Höhe des Gewinnaufschlags wurde nie öffentlich definiert
• der Weltmarktpreis für Uran wurde nicht vollständig berücksichtigt
Spätere Analysen kamen zu dem Ergebnis, dass der festgelegte Preis etwa 15–20 % unter dem Weltmarktpreis lag.
9.2 Wirtschaftliche Verluste
Schätzungen sprechen von einem Gesamtverlust in der Größenordnung von Hunderten Milliarden damaliger Kronen. Diese Berechnungen sind jedoch mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden:
• Umrechnung historischer Währungen
• unterschiedliche Kaufkraftniveaus
• die Frage, ob Infrastrukturinvestitionen berücksichtigt werden sollen
Die wirtschaftliche Bilanz ist daher komplex. Die Uranindustrie brachte:
• umfangreiche Investitionen
• Wohnungsbau (rund 2.940 Wohnungen)
• Beschäftigung für Zehntausende von Menschen
Gleichzeitig bedeutete sie jedoch:
• den Export eines strategischen Rohstoffs zu einem asymmetrisch festgelegten Preis
• die Unterordnung der Produktion unter fremde strategische Interessen
9.3 Strategischer Wert versus Buchwert
Es ist notwendig, zwischen folgenden Aspekten zu unterscheiden:
• dem buchhalterischen Wert des geförderten Urans
• seinem strategischen Wert für das sowjetische Atomprogramm
Uran war ein entscheidender Rohstoff für den Bau der sowjetischen Atombombe, die 1949 erfolgreich getestet wurde. Ohne stabile Uranlieferungen wäre das Entwicklungstempo deutlich langsamer gewesen.
Aus dieser Perspektive kann der Wert des Urans nicht ausschließlich anhand seines Marktpreises beurteilt werden.


